Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Esellehen

Esellehen

  • dieweill ... zu solcher straffe ... die von F. oder ihre lehensträger, so die lehen ingehabt haben, genannt eßellehen, davon dann etlich korn zu B. gefällig. es haben auch solch lehen amplude und andere ingehabt, die ... uns zu unserer bürgerlichen straf uff genannten tag [Aschermittwoch] einen esel oder eselinnin stellen müssen sambt einen mann dazu geschickt
    1536 Scriba,Frankenstein 17
  • GrRA.4 II 318
  • HessBlVk. 1 (1902) 109