Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fähigkeit

Fähigkeit

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  • lieget denen erben ob, die exhibitaet und fähigkeit der schuld zur zeit des gerhabens tod zu probieren
    1702 Greneck 276
  • die legitimation ist also die vehigkeit aussert der ehe erzeugten kindern den flecken der unehelichkeit abzuheben
    1709 Mutach 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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