Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fähnleinführer
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Fahnenträger
Fahnenwacht
Fahnwächter
Fähner
Fähneramt
Fähnergesellschaft
Fähnerkammer
Fähnerknecht
Fähnerweibel
Fähnlein
Fähnleinführer
vgl.
Fähnchenführer
I
zu
Fähnlein (B)
- gefelt vns, das man vnnsern hern den konig zum anschlag forder, sein ratslag auch dorin hör, nachdem er der fenlinfurer vnd her ist neben vnd nach seinem vatter1485 AlbrAchillesKaisB. Forts. 191Faksimile - in Google Books
II
Rädelsführer, Hetzer
- wer derselb Beringer kein sonderlicher aufmaner, anfenger oder venlinfurer gewesen1525 Kitzingen/ArchUFrk. 36 (1893) 146
- Schmeller2 I 720f.
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