Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fährkorn
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Fahrhaus
Fahrheller
Fahrherr
Fährherr
Fährherrschaft
Fährhof
fahrig
fähring
Fahringsgut
Fährkammer
Fährkorn
"von der Ortsbevölkerung an den Fergen in Geld (ursprünglich in Dinkel) entrichtete fixe Jahresabgabe, gegen welche derselbe verpflichtet war, sie unentgeltlich über den Rhein zu führen"
- 1798 SchweizId. III 470
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- der parren tho L. vormoge vnd vpbaringe [folgt Aufzählung]: item 1 wspl. roggen tho L. vom rade entfangende vom veerkorne1544 Lenzen/PrignitzVis. 459
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Fahrlaß
fahrlässig
Fahrlässigkeit
Fahrlehen
Fährlehen
1fährlich
2fährlich
Fährlichkeit
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