Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fährregal

Fährregal

  • außer den fahrvasallen sollen sich alle andere ... alles überfahrens enthalten; [die Zuwiderhandelnden sollen] mit dem kercker ... zu handhabung seiner churfürstl. durchl. fahrregals gestrafft werden
    1690 (Köln) Deutz/Sandkaulen,Fährg. 20