Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fährschatz

Fährschatz

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I Fahrgeld für Schiffer, insbesondere für die Benutzung einer Fähre
bdv.: Schifflohn
II
Ersatzgeld für nicht ausgeübtes Rottrecht
  • ZRG.2 Germ. 31 (1910) 277
unter Ausschluss der Schreibform(en):