Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahnenspitze

Fahnenspitze

  • da unterdessen alle fähnrich, so gegenwärtig, ihre fahnenspitzen in die erden stecken, bis das urteil [Spießrutenlaufen] ergangen
    oJ. ZRG.2 Germ. 25 (1904) 52 Anm. 3