Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahnenspitze
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Fahnenspitze
- da unterdessen alle fähnrich, so gegenwärtig, ihre fahnenspitzen in die erden stecken, bis das urteil [Spießrutenlaufen] ergangenoJ. ZRG.2 Germ. 25 (1904) 52 Anm. 3Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte