Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrbeerbte
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Fahramt
Fähramt
fahrbar
Fahrbeerbte
der mit der Fährgerechtigkeit erblich Beliehene
vgl.
Fahrerbe
- seind sämbtliche fahrbeerbte wegen einiger entstandener und gefundener verwirrungen gemüßigt worden, eine renovation vollenziehen zu lassen1733 Dollendorf/Sandkaulen,Fährg. 25
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