Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrbeerbte

Fahrbeerbte

der mit der Fährgerechtigkeit erblich Beliehene
vgl. Fahrerbe
  • seind sämbtliche fahrbeerbte wegen einiger entstandener und gefundener verwirrungen gemüßigt worden, eine renovation vollenziehen zu lassen
    1733 Dollendorf/Sandkaulen,Fährg. 25