Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrendeleutekönig
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1Fähre
2Fähre
Fahrelzeit
1fahren
2fahren
Fährenabgabe
Fahrendeleutekönig
- als farnludekunige billich und von gewonheide vor andern farnluden haben sollen, ane alle geverde, alle zyt die wile er lebet1393 Moser,MusikerGen. 64
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