Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahressen

Fahressen

Mahlzeit für die Mitglieder eines Gerichts
  • hernach volget ein essen, welches ist ein faressen, welches der her prior hat verordnet den vier vogden vnndt zweyen gerichten alle jar des montags nach dem zwantzigsten tag, daruf erklert soll werden alle gerechtigkeit des hoffs
    vor 1531 DiedenhofenW. 143