Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahressen
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Fahrenschaft
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Fährer
Fahrerbe
Fahressen
Mahlzeit für die Mitglieder eines Gerichts
- hernach volget ein essen, welches ist ein faressen, welches der her prior hat verordnet den vier vogden vnndt zweyen gerichten alle jar des montags nach dem zwantzigsten tag, daruf erklert soll werden alle gerechtigkeit des hoffsvor 1531 DiedenhofenW. 143