Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrfronstock

Fahrfronstock

Kerbstock zur Verteilung der Fronfuhren
vgl. Fronstock
  • der handfrohnstock ist nach der dienstbaren mannschaft, der fahrfrohnstock aber nach der dienstbaren länderey eingerichtet, und sollen nach diesem fuße 4 mann für einen zum handfrohnstock, und 70 morgen auf eine fuhre im fahrfrohnstocke genommen werden
    1764 HessenKassHB. IV 189