Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrgerechtigkeit/1Fahrgerechtigkeit

Fahrgerechtigkeit

Recht, eine Fähre zu betreiben
  • diese vorgemelte fahrgerechtigkeit ist zu einem erblehen aussverpfachtet vor undt umb wie folgt
    1590 NrhAnn. 79 (1905) 165
  • es wirdt diese fahrgerechtigkeit bedienet von vier fährer, welcher ein jeder muss jahrlichs zahlen ahn erbpfacht ad einen kauffmansgülden undt ein orth dem rechts halter der original siegel und brieff
    1590 NrhAnn. 79 (1905) 165
unter Ausschluss der Schreibform(en):

1Fahrgerechtigkeit

wie 1Fahrrecht (II)?
  • fährengerechtigkeit 
    1738 Hayme 150
  • die fahr-gerechtigkeit ist ao. 1414 von der stadt L. ... den einwohnern des orts ... geschenkt worden
    1766 Fäsi II 267