Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Fahrmann
Artikel davor:
1fährlich
2fährlich
Fährlichkeit
Fährlohn
fahrlos
Fahrlose
Fahrlosigkeit
Fahrlücke
Fährmahd
1Fahrmann
2Fahrmann
Pl. -leute
der das Fahrgeding besuchen muß
der das Fahrgeding besuchen muß
vgl.
Fahrperson
- wan ein verpflichtet fahrman gestorben, sollen desselbigen freundt kommen vnd presentiren dessen verstorbenen oberstes kleidt16. Jh. Odenkirchen/NrhArch. 6 (1868) 473Faksimile - in Google Books
- daß jedes jairs ... jeder ... drey albus vnd ein heller auff dieß fahrgeding zubrengen ... schuldig sein [soll] daß auch sie die Reidische fahrleute die chur haben, anstatt dreyer albus einen sester haber zu liferenoJ. NrhArch. 6 (1868) 472Faksimile - in Google Books