2Fahrmann
2Fahrmann
Pl. -leute
der das Fahrgeding besuchen muß
der das Fahrgeding besuchen muß
vgl.
Fahrperson
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wan ein verpflichtet fahrman gestorben, sollen desselbigen freundt kommen vnd presentiren dessen verstorbenen oberstes kleidt16. Jh. Odenkirchen/NrhArch. 6 (1868) 473 Faksimile
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daß jedes jairs ... jeder ... drey albus vnd ein heller auff dieß fahrgeding zubrengen ... schuldig sein [soll] daß auch sie die Reidische fahrleute die chur haben, anstatt dreyer albus einen sester haber zu liferenoJ. NrhArch. 6 (1868) 472 Faksimile