Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrtlücke

Fahrtlücke

wie Fahrlücke 
  • ob ainer sein getrait aus dem veeld fueren wolt ee dann seine nachpaurn, so soll er die fartlucken oder das valtar wieder nach ihm zumachen
    1454 ÖW. IX 61
  • in demselben graben aufwärts zu einer fahrt lucken, daselbst liegt auch ein marchstein
    1642 Strnadt,Grenzbeschr. 646