Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrverwalter

Fahrverwalter

  • da die übertrettende personen ... ergriffen würden, sollen dieselbe ... mit dem kercker nach befinden der übertrettung durch den schulteißen der freyheit Deutz mit zuziehung ein- und anderen scheffens und fahrverwalters ... gestrafft werden
    1690 Sandkaulen,Fährg. 20