Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrzehnt
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"Zehntabgabe von Gefahrenem"
- den pruckenzoll und auch ain farzehenden mit fruchten1529 SchwäbWB. VI Nachtr. 1859Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wohne aufm pfachtgut, ... gebe zur pfacht 16 mlr. korns, 3 schuldtschweine und 6 sch. fahrzehenden [=vorzehnt? Fahrzins]1645 Schnettler,Steuerstr. 166