Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Falle
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I
Fangwerkzeug
- [in der Schonzeit des Dachses ist] das ausgraben bey den hauptgliegern ... auch das ausrachen und fallen verschlagen nicht verstattet1568 CJVenatorio-Forest. III 76Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die fallen, drathaar und andere schlingen1653 CJVenatorio-Forest. III 17Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
Fallbeil
- SchweizId. I 747
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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