Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Falle

Falle


I Fangwerkzeug
  • [in der Schonzeit des Dachses ist] das ausgraben bey den hauptgliegern ... auch das ausrachen und fallen verschlagen nicht verstattet
    1568 CJVenatorio-Forest. III 76
  • die fallen, drathaar und andere schlingen
    1653 CJVenatorio-Forest. III 17
II Fallbeil
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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