Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fallgeld
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bdv.:
Hinterfallgeld
- hergebrachte fallgelder uf und bei denen Ebersteinischen zins- und lehenleuten weiters als herkommen ... erweitern möchte ... so oft einer von den ältesten ganerben der interessirten stämme mit tode abgehen würde, alsdann die fallgelder ... gefordert werden sollen1659 Eberstein2 I 353Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- fallgeld von hingeliehenen fallgüternoJ. LudwigsburgFinanzArch.
- SchwäbWB. II 931
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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