Fallgeld
Fallgeld
Abgabe bei Todesfall, Besitzwechsel (laudemium)
bdv.:
Hinterfallgeld
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hergebrachte fallgelder uf und bei denen Ebersteinischen zins- und lehenleuten weiters als herkommen ... erweitern möchte ... so oft einer von den ältesten ganerben der interessirten stämme mit tode abgehen würde, alsdann die fallgelder ... gefordert werden sollen1659 Eberstein² I 353 Faksimile
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fallgeld von hingeliehenen fallgüternoJ. LudwigsburgFinanzArch.
- SchwäbWB. II 931 Faksimile