Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fallierung

Fallierung

Bankrott
  • moratori eingestelt sein, nach denen schuldnern zu gewährlichem aufstand, fallierung, verlengerung der zallungsfrissten
    1599 NÖLREntw. II 8
  • Schirmer,KaufmWB. 59
unter Ausschluss der Schreibform(en):