Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fehlen/Fehlen
Artikel davor:
Fehdesiegel
Fehdetat
fehdlich
(Fehdung)
Fehe
1fehen
2(fehen)
Fehl
fehlbar
fehlbefunden
I nicht vollkommen sein
II irren
III sich straffällig machen
IV verfehlen
V etwas auszusetzen haben an jemandem?
VI abwesend sein, fehlen
VII Mangel aufweisen
VergehenArtikel danach:
Fehler
fehlhaft
fehlhaftig
fehlig
Fehljahr
fehlmäßig
Fehlsache
Fehlschätzung
fehlschlagen