Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fehler
Fehler
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I
Vergehen, Verbrechen
- denn fähleren und fräfflen, so in jhrer verwaltung begangen1616 WaadtStat. 8Faksimile (ca. 270 KB)
- ihren vehller dess begangnen diebstalls bekendt1636 SchweizArchVk. 1 (1897) 200
- die klag begangnen fehlers beschaffenheit nach geführt1650 ZSchweizR.2 11 (1892) 159
- der erste ledige fähler [=ledige Hurerei]1709 Mutach 159Faksimile (ca. 126 KB)
- umb alle civil-, nit aber criminal- oder maleficische fähler1733 SGallenOffn. II 326Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- fuͤnffte fehler: deßwegen soll eine solche ausgelassene tirnen ausgeschmeitzet, ewig bannisiert, ... werden1743 BernChorg. 54Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
II
Warenfehler
- der verkäufer ist für keine offene fehler, welche der käufer selbst bemerken konnte, verantwortlichBadLR. 1809 Satz 1642Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
Fehlschlag
- als schlechte pus oder wandl, was unter 30 schwertgroschen, als ... wurf, sleg, treffer, feler, raufen1502 QFürstentBayreuth I 93
Artikel danach:
fehlhaft
fehlhaftig
fehlig
Fehljahr
fehlmäßig
Fehlsache
Fehlschätzung
fehlschlagen
Fehlwein