Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fehmgeld
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Abgabe
- eine anzahl schweine zu seinem haußbrauch, frey ohne mast- und fehmeld eintreiben1733 Beck,Forstg. 143Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1737 Ludewig,Client. 140