Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): feiertagen

feiertagen

  • noch unschicklicher ist aber der mißbrauch bey hochzeiten, daß der hochzeitsgast ... mehrere wirtshäuser besuchen, und überall zechen muß, welches man feyertagen heißt
    oJ. Hübner,ErzstSalzb. II 338
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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