Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): feilbieten/Feilbieten

I zum Verkauf ausbieten
II zum Kauf anbieten
  • 1 den Vorkaufsberechtigten
  • 2 dem Käufer im allgemeinen
III (öffentlich) versteigern
öffentliche (Pfand-)Versteigerung