Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feilhabung

Feilhabung

Verkauf; öffentliches Kaufangebot
  • verkaufung und feilhabung 
    1639 Merschel,Rawitsch 11
  • die offentliche feilhabung seiner handarbeit
    1712 Abele,Gerichtshändel I 13
  • der verkauf der todten ... fische wird ... verboten und die ... fischbeschauer haben ... bei feilhabung derselben solche fische abzunehmen
    1740 ÖstVerordn. I 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):