Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): feilig

feilig

sicher, geschützt, außer Gefahr
vgl. fehlig
--
  • ein schriftlick velich [Sicherheitsbrief]
    1539 Dittmer,Sassenrecht 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):