Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feiltag

Feiltag

Tag der Versteigerung
  • alle sachen ... verzeichnen, und was noch vorhanden sein mochte, nach alter gewohnheit ... offentlich feyltag halten
    1746 Leu,EidgR. IV 503
  • die ... nöthigen gant- und feiltage zu bewilligen kömt nur dem landvogteyamt zu
    1791 ZürichOffn. I 521
unter Ausschluss der Schreibform(en):