Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feldmensch

Feldmensch

Landbewohner im Gegensatz zum Städter
  • "1571 läßt die Stadt die "feldmenschen" aus dem Heißental wegen Exzeß verstricken und in die Stadt führen"
    G. Wolters, Das Amt Friedland und das Gericht Leineberg (Göttingen 1926) 53