Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feldtrompeter

Feldtrompeter

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  • der gewöhnliche Titel war "Hoftrompeter", und nur, wer eine richtige Kampagne mitgemacht hatte, durfte den vornehmeren Titel eines "Hof- und Feldtrompeters" tragen 
    oJ. Moser,MusikerGen. 25