Fensterverehrung
Fensterverehrung
-
wann auch wegen der fensterverehrung große unordnung eingerissen, als thut e.e. raht dem ambte der glaser ernstlich befehlen, daß sich keiner ... unterstehen solle, die fenster auf zettel zu verdingen oder das fenstergeld von andern zu fordern1671 LübKleiderO. 21