Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): fertigen
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Fertigbuch
A Personen
- I vor Gericht, Behörde, Parteien
- 1 förmlich aufnehmen, vereidigen
- 2 vor Gericht fordern
- 3 verabschieden, abfertigen
- 4 übereinkommen
- 5 gerichtlich aburteilen, strafen
- 6 von der Schuld freisprechen
- -- geistlich absolvieren
- 1 (mit Auftrag) wegsenden
- 2 an ein anderes Gericht verweisen
- 3 abfinden (durch Aussteuer)
- 4 einstellen
- 5 gefaßt sein auf etwas
II allgemein
III reflexiv: sich bezahlen lassen
B Sachen