Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fertigungsbrief

Fertigungsbrief


I Übertragungsurkunde überhaupt
II "im Konkursrecht eine Urkunde, die bestätigt, daß einer der Gläubiger die Güter des Schuldners übernommen hat mit der Verpflichtung, die Ansprüche der übrigen Gläubiger zu befriedigen" SchweizId. V 451