Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fertigungsbrief
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Fertigungsbrief
I
Übertragungsurkunde überhaupt
- 1375 Haltaus 453
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- jn die vertgungbrief eigenlich sol schriben1415 ZürichStB. II 39
- die form des vertigungbriefsum 1430 RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 10, 1
- by irem köuff und vertigungbrieff beliben1466 FreibDiözArch. 19 (1887) 287Faksimile - in Google Books
- von kauf- und vertigungsbriefen1503 FürstenbUB. VII 364Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
II
"im Konkursrecht eine Urkunde, die bestätigt, daß einer der Gläubiger die Güter des Schuldners übernommen hat mit der Verpflichtung, die Ansprüche der übrigen Gläubiger zu befriedigen" SchweizId. V 451