Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fertigungszeit

Fertigungszeit

  • wan einer zeit des kaufs, zu dem er zugrecht hat, in frömden ländern wäre, und solches erfahret soll er, so ess anderst möglich, sich ins land begeben wehrend der fertigungszeit und ... dem zugrecht ... genug thun
    1744 LandsbrauchInnerbregenz 50