Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fertigwein

Fertigwein

  • "1757 wurde J.S. freigesagt. Die üblichen drei Viertel förtig wein führen hier den Beisatz freysagwein"
    oJ. Carinthia I 94 (1904) 97
  • Scherz-Oberlin 388
unter Ausschluss der Schreibform(en):