Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Festtag

Festtag

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I
II
  • festtages, dieses heisset der terminus a quo, mit dessen eintritt der inhaber des wechsels, den wechsel zur acceptation zu praesentiren ... berechtiget ist
    1682 Siegel,CJCamb. I 9
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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