Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuerausgießen
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Feueraus
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symbolische Handlung
vgl.
Feuer (III 4)
- den sechswöchnerinnen und kranken das bettgeraͤthe, darauf die liegen, solche zeit uͤber unabgepfaͤndet bleiben, imgleichen auch das feuerausgiessen abgeschaft seyn solloJ. CStSlesv. I 638Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)