Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuerbake

Feuerbake


I Feuerzeichen für die Schiffahrt
  • weiln auch am strande zu Brüsterort zum dienst und zeichen der schiffe zwey feuerbaacken angerichtet worden, so sollen dieselbe beständig des nachts ... mit einem ... feuer unterhalten ... werden
    1728 PreußStrandungsO. II 2
  • Lübben-Walther 547
II zur Verfolgung des Missetäters in Nordfriesland
  • GrRA.4 I 269
unter Ausschluss der Schreibform(en):