Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuereimer
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Feuerbüßmeister
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- 1667 Knapp,BeitrRWG. 461 und 267
- alle junge bürger sollen zu zweit einen fewereiner machen lassen1697 Neidenau/OStR. I 1027Faksimile (ca. 58 KB)