Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuerfach
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Feuerdieb
Feuereimer
Feuereimergeld
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(Feuereiser)
Feuerfach
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Teil des Bauernhauses, in welchem der Feuerherd ist
- so schall men erstlick mit gantzer gemene deme manne, so den dick under handen gehatt sin hus afbrecken wente vor dat vuhrfack und dat alles mede in de brack dicken1579 JbOldenb. 17 (1909) 16Faksimile - digitalisiert von der Landesbibliothek Oldenburg
- Berghaus I 521
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geht der Bauer in seiner Wirtschaft zugrunde, so gehört dieses Fach, die Feuerstelle, dem Gutsherrn
- Berghaus I 521
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