Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): feuerfangend

feuerfangend

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  • die visitirung der häuser und feuerstellen und ob die dächer auch mit strohe oder anderen feuerfangenden zeug verstopffet
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 202
unter Ausschluss der Schreibform(en):