Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuergasse

Feuergasse

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  • um bei einer entstandenen feuersbrunst das nöthige wasser vom Innstrome ungehindert herbeischaffen zu können, haben sämtliche feuergassen ... stets unklagbar offen erhalten zu werden
    oJ. Tirol/ÖW. III 201