Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): feuermäßig

feuermäßig

der Feuerstrafe verfallen
  • [Zigeuner] triben nebst anderen lastereien auch öffentliche abgotterey, waren mithin feurmäßig, doch wäre es schad umb so vil holz geweßt
    18. Jh. WürtVjh. 4 (1881) 44