Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Feuerrecht
Artikel davor:
Feuersnotdurft
Feuernotordnung
Feuerordnung
Feuerordnungsherr
Feuerpfennig
Feuerpfund
Feuerplattenhuhn
Feuerplatz
Feuerprobe
Feuerrat
Feuerrecht
I
Recht, im Haus ein Handwerk, zu dem Feuer nötig ist, auszuüben
bdv.:
Feuergerechtigkeit (II)
- daz do nit sei ein gerechtigkeit eins feuerrechtens und auff eins rats widerrufen1492 NürnbRatsverl. I 71
- bierbrauer muß gleich denen weinzapfern 10 rthlr. dem stadtrath vor das feuerrecht bezahlen1713 Grebel,SGoar 451
- das beckerhandwerk gar viele jahre getrieben, woher sie das feurrecht gehabt1734 HeimatlBad. 17 (1930) 94
- aufrichtung neuer feuer-, bach-, schmied- oder anderer rechte1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 200Faksimile - in Google Books
- die denen stätten ... biss hiehin verliehene schildt- und feuerrechten einzuziehen1748 PfeddersheimUB. 193
- SchweizId. VI 280
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II
Recht, nahe der Brandmauer zu bauen
- sollen sie zuvor die verordnete baubeseher darzu erfordern und zusehen lassen, ob solches feuerrecht ohne gefahr zugelassen werden koͤnne1703 SchwäbWB. VI Nachtr. 1907Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Recht auf Brennholz
- ledige manns und weibspersonen und oftmals 3-4 hausleut in einem haus, das doch nicht mehr dann ein feuerrecht hat1525 JbMittelfrk. 56 (1909) 55
- feuer- und waldrecht halber genugsamen schein von dem waldamt1582 Lahner,Samml. 484Faksimile - in Google Books