Feuerzins
Feuerzins
I
Haushaltsabgabe
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feuerzins haben diejenigen Einwohner von Sch. zu zahlen, die in besonderen stuben wohnen und die Sch. holzfreyheit geniessenoJ. HStArchDresden
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von jedem haus, worin rauch gehalten ward, feuerzins der herrschaft zu entrichtenoJ. OAGöppingen 140
- Knapp,BeitrRWG. 123 Note 2
II
Pachtzins von Hüttenwerken
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von iderm feuer 200 taler feuerzins entrichtet worden1556 MansfeldBergb. I Beil. 77