Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Finanzkammer

Finanzkammer

landesherrliche Steuerbehörde
  • kammerarchiv, das archiv bey einer fürstlichen finanzkammer 
    1775 Adelung II 1485
  • kammeradvocat, ein advocat, welcher einer fuͤrstlichen finanzkammer in rechtssachen dient; an andern orten und mit einem hoͤhern titel, ein kammer-consulent, kammer-procurator
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 205
  • ein kammerrath von unserer [kurfürstlichen] hiesigen finanzkammer ... soll, als deren deputirten fuͤr unsere grafschaft Schaumburg, zu Rinteln seinen wohnsitz haben
    1821 Kurhessen/Pölitz,Verf. I 1 S. 600
  • zum geschaͤftskreise der finanzkammer gehoͤren ... 2) die aufsicht uͤber das accise-, licent-, zoll- und stempelwesen
    1821 Hessen/Pölitz,Verf. I 1 S. 598
  • das koͤnigreich zerfaͤllt seit ... 1817 ... in vier kreise ... jeder derselben hat einen gerichtshof, eine regirung und eine finanzkammer ... unter diesen kreis-coollegen [z. Schreibung vgl. 79 Anm. 2] stehen die bezirks-aemter
    1831 Mohl,WürtStR. II 77
unter Ausschluss der Schreibform(en):