Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Finnbank
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- sobald die schwein morgens unter das fleischhaus kommen, sollen sie geschnitten werden, und sobald eine abfällt, so soll dieselbig, sammt den würsten, gleich auf den pfinn- oder freybanck, welche aussen vor der metzig, und also männiglich unter augen sein sollen, gelegt1715 BadLO. 225Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
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