Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Finnbank

Finnbank

  • sobald die schwein morgens unter das fleischhaus kommen, sollen sie geschnitten werden, und sobald eine abfällt, so soll dieselbig, sammt den würsten, gleich auf den pfinn- oder freybanck, welche aussen vor der metzig, und also männiglich unter augen sein sollen, gelegt
    1715 BadLO. 225