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II rsprw.: die armen Sünder nach Fischen schicken Strafverurteilte mittels der (in Wirklichkeit so nicht existenten) Eisernen Jungfrau (IV 1) hinrichten
III verdächtiger Geselle
IV Münze mit Fischgepräge?
Steuer vom Verkauf eingeführter FischeFischverkaufsstand
-- in Dortmund Bänke, an denen die Pfandverkäufe stattfanden
wer Fischer und Bauer istZugnetz
Beamter
Recht zu fischen
zum Fischen gezogener Damm
in der Fastenzeit gezinstes Geld
(Geld-) Abgabe für Nutzung eines Fischwassers
Getreidemaß
steiermärkische Münze im 17. und 18. Jahrhundert
I Fische fangen
II treibendes Gut auffangen
III durch Herausangeln stehlen
IV jemanden überlisten, verlocken, verführen
Fischereigerechtsame, FischweideErlaß über eine Fischenz
I jmd., der berufsmäßig Fischfang betreibt; ua. als zunftgebundener Handwerker
II als Schimpfwort
Frondienst der FischerFischfang(recht)
Recht zu fischen
Fischereiordnung und entsprechende Buße
fischereiberechtigtes Anwesen
Pachtabgabe
Zusammenkunft der Fischer
Geselle der Fischerinnung
Fischerinnung
Vorsteher des Fischergewerkes
Fischergilde von Havelberg
als Lehen vergebenes Fischwasser
polizeiliches Dinggericht der Fischer
festliche Veranstaltung
bei der Fischerinnung
-- Eigentümer des Wintergarns der Fischer, heißt auch Garnmeister
Aufsichtsbeamter über den Wolziger SeeFischerfrevel
"wenn einer zuerst einen hohen Preis fordert, dann mit wenig vorlieb nimmt" SchweizId. IX 233
Fest am Mittwoch der Bartholomäuswoche (28. August)
Fischerzunft
Fischerzins
, FischerzinserZunft, Gilde der Fischer (I)
Vorrichtung zum Fischfang
Wasserrevier
Leistung
I Fischhändler
II Fischfahrer
FischbehälterAbgabe
Fischereivorschriften
Beamter, der zum Verkauf ausgelegte Fische besichtigt
Genossenschaft der in einer und derselben Gemeinde befindlichen Zinsfischer
Art Zoll von Fischtransporten
Abgabe in Fischen
halber Fischpfennig
Aufseher
I städtischer Beamter für Fischereisachen
II Fischereiherr
FischhändlerHohlmaß für Fische = 8 Maß 3 Viertel
fischreiches Jahr
Fisch(ver)kauf
Fischhändler
Fischkäufer, -verkäufer
Fischhändler
Gehilfe des Fischmeisters
als Lehen vergebenes Fischwasser
Art Fürkäufer oder Hausierer
Münze in Steiermark im 17. / 18. Jahrhundert, entspricht 2 Kreuzern
wie Fischler
Münze
Beaufsichtiger des Fischmarktes
wie Fischzoll
städtischer Beamter, Obmann der Fischer
Fischhändler
Fischerzunft
Mindestmaß für die beim Fischen zu behaltenden Fische
I Fischhandel
II Fischer-, Fischkäufergilde
FischereirechtAusweis oder Befehl, für die Hofküche Fische zu fangen
Fischereiordnung
Geldleistung als Zuschlag zu oder an Stelle einer Fischabgabe
-- in der Fastenzeit
I Fischereirecht
II Fischereigericht
Fangbau für Fischerei im Murfluß (Steiermark)I Fischbrut
Beamter, der den Fischpreis festsetztamtliche Besichtigung der zum Verkauf gebrachten Fische
Fischverkäufer
Unterbeamter des Oberfischmeisters
Fischverkäufer
Fischverkaufsrecht
Fanggerät
I Grenzstein einer Fischenz
II Fischverkaufsstelle
Fischereigerichteine Markttafel
I Fasttag
II Tag, an dem man fischt
III Tag des Fischmarktes
Verkaufstisch der FischerI Knecht mit Auftrag zum Fischeinkauf
FischenzAbgabe
Fischwasser
Fischereigerechtigkeit
Fische enthaltendes Gewässer und das Recht, darin zu fischen
Sacknetz
der getrocknete Fische aufweicht und verkauft
Fischereigerechtigkeit, Fischereigebiet
Fischereigebiet
Fischereiberuf, Fischerzunft
Titel eines vereidigeten Beamten bei der Fischerei
Fischzeug
Fischerkahn
Abgabe
Fischereiabgabe
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Fitschlfätschlhandel
(Fitze)
fitzen
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