Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fischzug
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- wollen ihm auch frei fischzuge im gesalzenen meere zu allerlei fischen mit einem garne macht gegeben haben1292 PommerellUB. 436
- soll kein fischzug, büchse noch armbrustgeschoß ... bey den bauersleuten gebrauchet werden1597 CJVenatorio-Forest. III 15Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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