Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fleischerälteste

Fleischerälteste

  • die fleischerältesten haben ... diejenigen personen vor dem rat angegeben, die fleischeräcker besaßen, aber bis anhero keine grundzinsen davon bezahlt hatten, sondern die besitzer der fleischbänke diese last tragen mußten
    1762 Merschel,Rawitsch 240
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