Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fleischessen

Fleischessen

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  • fleischessen an den fasttagen wird verboten
    1625 Baden-Baden/FreibDiözArch. 27 (1899) 323
  • wies mit den vormündtschafften und fleischessens halber soll gehalten werden
    1631 ZMährSchles. 11 (1907) 85
unter Ausschluss der Schreibform(en):